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Teilnahmebedingungen

Anmeldung

Die Anmeldung ist nur online direkt über die Lehrgangsausschreibung möglich. Telefonisch oder per E-Mail können keine Anmeldungen erfolgen. Es können nur vollständig ausgefüllte Formulare berücksichtigt werden.

Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert. 

Zusage von Lehrgangsplätzen

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Eingangs im Online-Anmeldesystem berücksichtigt. Nach der Buchung des Lehrgangsplatzes wird eine E-Mail mit Bestätigungslink an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Über diesen Link muss die Anmeldung umgehend bestätigt werden, um den Platz damit kostenpflichtig zu buchen. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, unter diesem Link alle angegebenen Daten zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Auch eine Stornierung der Anmeldung ist hierüber möglich (siehe Punkt "Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen"). Sollten Sie keine Bestätigungsmail erhalten haben, kontrollieren Sie bitte zunächst Ihren Spam-Ordner, da die vom System automatisch generierten Mails leider häufig dort landen. Sollten Sie auch dort keine finden, kontaktieren Sie uns bitte unter ausbildung@remagen.dlrg.de.

Unvollständige, fehlerhafte oder nicht bestätigte Anmeldungen gelten als nicht eingegangen.

Ist ein Lehrgang vollständig belegt, kann ein Wartelistenplatz angeboten werden. Wird ein Lehrgangsplatz frei, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben. Hierüber wird der Wartende per E-Mail informiert.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist an die Erfüllung der Vorraussetzungen (gemäß Ausschreibung und/oder Prüfungsordnung) gebunden. Die Nachweise darüber sind zum Lehrgang mitzubringen und der Lehrgangsleitung zur Überprüfung vorzulegen.

Teilnahmegebühr

Für die Lehrgänge wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig und muss bis zum in der Rechnung angegebenen Datum, spätestens jedoch einen Tag vor Kursbeginn, auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingegangen sein. Ist dies nicht der Fall, besteht kein Anspruch auf die Teilnahme am Lehrgang. Die Zahlung kann auf den in der Ausschreibung angegebenen Wegen erfolgen. Ein Nichtbestehen der ggf. vorgesehenen Prüfung begründet keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen

Lehrgangsplätze können bis zum Meldeschluss über die Teilnehmerseite kostenfrei storniert werden. Die Meldung eines Ersatzteilnehmers nach Meldeschluss begründet weder einen Anspruch auf Rückzahlung der Lehrgangsgebühren, noch automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz. Rückgabe oder Stornierung sind bis zum Meldeschluss generell ohne Entstehung von Kosten möglich. Im Falle eines unentschuldigten Fehlens oder bei Abmeldung nach Meldeschluss fallen Stornokosten an; die Stornokosten betragen maximal die Höhe der Teilnehmergebühr.

Absage von Lehrgängen

Die DLRG Ortsgruppe Remagen e.V. behält sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren erstattet.

Teilnahmebestätigung

Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer erhält bei Bedarf nach Abschluss eines Lehrganges eine Teilnahmebestätigung der DLRG Ortsgruppe Remagen e.V.. 

Soweit vorgesehen, erhalten die Teilnehmer nach bestandener Prüfung die entsprechende Urkunde. 

Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, dass Bilder, die während Veranstaltungen oder Lehrgängen gemacht werden in Lehrgangsheften, anderen Publikationen und auf der Homepage verwendet werden können. Die Teilnehmenden sind mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn sie nicht spätestens bei Lehrgangsbeginn/Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen haben.

Schlussbestimmungen

Andere Bestimmungen als die hier abgedruckten gelten nicht, es sei denn, diese wurden schriftlich vereinbart. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.

Selbsterklärung zum Gesundheitszustand

Der Teilnehmer erklärt, dass er ohne gesundheitliche Einschränkungen am Kurs teilnehmen kann und verpflichtet sich jede bekannt gewordene Änderung des Gesundheitszustandes dem Ausbilder unverzüglich mitzuteilen.
Vorerkrankungen führen nicht zum Ausschluss von Kursen, sie dienen lediglich der Information der Ausbilder, die diese ausschließlich im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit verwenden und streng vertraulich behandeln.
Bitte tragen Sie entsprechende Vorerkrankungen bzw. alles was wir wissen sollten im Feld Bemerkungen ein.

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