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Häufig gestellte Fragen

Ich möchte an einem Rettungsschwimmkurs teilnehmen, habe aber (noch) keinen Erste-Hilfe Kurs besucht oder meine Bescheinigung ist zu alt.

Kein Problem! Alle Prüfungsleistungen müssen innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Ausbildung (erster Tag des Lehrgangs) erbracht werden.

Die Bescheinigung kann in diesem Zeitraum auch nachgereicht werden. Das Abzeichen können wir selbstverständlich erst dann ausstellen, wenn uns alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Für das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Bronze ist kein Erste-Hilfe-Kurs notwendig!

Ich habe mich zu einem Rettungsschwimmkurs angemeldet, kann aber wegen einer akuten Erkrankung nicht schwimmen/tauchen.

Kein Problem! Alle Prüfungsleistungen müssen innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Ausbildung (erster Tag des Lehrgangs) erbracht werden.

Sie vereinbaren einfach einen Termin mit einem unserer Prüfer für Rettungsschwimmen im o.g. Zeitraum und reichen die Prüfungsleistung(en) damit nach. In der Regel finden die Nachprüfungen Mo, Di, Do, Fr am Abend im Freizeitbad in Remagen nach Vereinbarung statt.

Muss ich die Reihenfolge Bronze, Silber, Gold einhalten?

Nein, die Deutschen Rettungssschwimmabzeichen in Bronze und Silber können jeweils direkt erworben werden. Hierbei bestehen keine Voraussetzungen in Form von zuvor abgelegten Schwimmprüfungen. 

Lediglich für das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Gold muss zuvor das Deutsche Retttungsschwimmabzeichen Silber erworben werden.

Wie lange ist mein Deutsches Rettungsschwimmabzeichen gültig?

Die Deutschen Rettungsschwimmabzeichen haben eine unbegrenzte "Gültigkeit". 

Die Arbeitgeber fordern in der Regel die Wiederholungsprüfung innerhalb eines bestimmten Intervalls.

Unabhängig davon empfiehlt die DLRG das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen alle zwei bis drei Jahre zu wiederholen. Melden Sie sich dazu zu einem unserer Rettungsschwimmkurse an und vermerken Sie "Wiederholungsprüfung" im Kommentarfeld.

Die Wiederholungsprüfungen können einmal jährlich bescheinigt werden.

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